Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, der
PLATZWERT GmbH, Stauffenbergstraße 14, 72074 Tübingen (Geschäftsführerin: Martina Drobny, Handelsregister: HRB 761458 Registergericht: Stuttgart)
Telefon: 0171-1967250
E-Mail: info@platzwert.de
Nachfolgend als Auftragnehmerin und Ihnen als unseren Kunden, nachfolgend als Auftraggeber.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind mit Sitz in Deutschland oder der Schweiz.
Abweichende Bedingungen der Auftraggebern finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt
- Vertragsart – Mischvertrag
Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen einen Mischvertrag dar, bestehend aus:
– Dienstleistungsvertrag (Beratung, Konzept, Projektbegleitung)
– Werkvertrag (klar definierte Planungs-, Zeichnungs-, Visualisierungs- oder Ausführungsplanungsleistungen)
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht
- Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Innenarchitektur, Raum- und Grundrissplanung, Entwurf, 2D- und 3D-Planung, Visualisierung, Material- und Möblierungskonzepte sowie Projektbegleitung.
Handwerkliche Ausführungen erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch externe Drittunternehmen. - Honorar und Vergütung
Die Vergütung erfolgt überwiegend pauschal gemäß Angebot oder Vertrag.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auftragserteilung eine 50% ige Anzahlung fällig, Die Aufnahme der Arbeiten erfolgt erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung bzw. der ersten Rechnung.
Verzögerungen im Projektablauf aufgrund verspäteter Zahlung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
Zusatzleistungen werden nach vereinbartem Stundensatz oder separatem Angebot abgerechnet.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. - Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeber stellen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. - Kündigung
Der Vertrag kann nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. - Abnahme und Mängel (Werkvertrag)
Werkvertragliche Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie übergeben wurden und keine wesentlichen Mängel innerhalb angemessener Frist angezeigt werden.
Der Auftragnehmerin steht das Recht zur Nachbesserung zu. - Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. - Koordination und Drittunternehmen
Für Leistungen von Drittunternehmen (z. B. Handwerksbetriebe, Fachplaner) haftet die Auftragnehmerin nicht.
Verträge mit Drittunternehmen kommen unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittunternehmen zustande. - Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen und Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. - Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß:
– der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Kunden mit Sitz in der EU
– dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) für Kunden mit Sitz in der Schweiz - Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer:innen (B2B)
Für Unternehmer:innen gelten ergänzend:
– verkürzte Mängelrügefrist von 7 Kalendertagen (soweit gesetzlich zulässig)
– Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen Umfang
– Ausschluss der Anwendung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Verträge mit Auftraggeber mit Sitz in Deutschland gilt deutsches Recht.
Für Verträge mit Auftraggeber mit Sitz in der Schweiz gilt Schweizer Recht (OR).
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
