Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

PLATZWERT GmbH

Stauffenbergstrasse 14

72074 Tübingen


Seestrasse 40

88709 Hagnau am Bodensee

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE312960865

Handelsregister: HRB 761458

Verantwortlich für den Inhalt

Geschäftsführerin: Dipl.-Kffr. (FH) Martina Drobny

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Kontakt

Telefon: 0171/1967250

E-Mail: info@platzwert.de

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ erreichen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum.

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– Recht auf Berichtigung und Löschung

– Recht auf Auskunft

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

– Recht auf Datenübertragbarkeit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PLATZWERT GmbH, Tübingen, Stand April 2018

1. Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PLATZWERT GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt).

2. Allgemeines

2.1   Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte des Auftragnehmers.

2.2   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

3. Auftragsbestätigung

3.1   Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen des Auftrags.

3.2   Der Auftragnehmer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.3   Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, sind zudem immer schriftlich niederzulegen.

3.4   Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Erfüllungsort/Gefahrübergang

4.1   Bei Lieferung ab Werk bzw. Versendungskauf geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Beförderungsperson die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug ist.

4.2   Die Ware kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers versichert werden.

4.3   Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Ist Abholung durch den Auftraggeber vereinbart, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsanzeige über.

5. Versand- und Lieferbedingungen

5.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Ware beim Auftragnehmer abzuholen. Die Vertragsparteien können auch die Lieferung der Ware vereinbaren. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der Ware regelmäßig auf dem Versandwege, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl des Auftragnehmers überlassen sind.

5.2   Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Auftraggeber zu machenden Angaben sowie ggf. Nach Eingang einer entsprechenden Vorauszahlung bzw. Anzahlung.

5.3   Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn die Ware nach Fertigstellung infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung unterrichten, Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.4   Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung als auch beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse. Die unvorhergesehenen Hindernisse sind auch dann nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von den Hindernissen bzw. der Verzögerung unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

5.5   Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Überschreitung einer Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug des Auftragnehmers beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.6   Teillieferung sind innerhalb der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5.7   Der Auftragnehmer kann die Lieferung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Anspruch auf Gegenleistung durch Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet wird. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers werden insbesondere durch folgende Umstände begründet: Antrag auf Eröffnung bzw. Eröffnung des Insolvenz-, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, Einzelzwangsvollstreckung, Wechsel- oder Scheckprozesse, Hingabe ungedeckter Schecks, falsche Angaben des Auftraggebers über seine Kreditwürdigkeit oder ungünstige Auskünfte zugelassener Auskunftsdateien. Das Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Frist bestimmen, in der der Auftraggeber Zug um Zug gegen die Lieferung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1   Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten „ab Werk“. Die Kosten für besondere Verpackungswünsche sind vom Kunden zu tragen.

6.2   Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht, so ist die vereinbarte Vergütung sofort und ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung, auch für später fällige Papiere verlangen.

6.3   Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

6.4   Die Versandkosten sind, wenn nicht anders vereinbart ebenso vom Auftraggeber zu tragen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1   Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die dem Auftragnehmer gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen.

7.2   Der Auftraggeber ist verpflichtet die Gegenstände pfleglich zu behandeln; für Wertminderung oder Verlust haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden.

7.3   Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftraggeber ab, ohne dass es noch weiterer gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem des Auftragnehmers in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der des Auftragnehmers abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

7.4   Der Auftraggeber darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht nur unverzüglich davon zu benachrichtigen, sondern ihm auch alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte hat der Auftraggeber unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.

7.5   Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann der Auftragnehmer unbeschadet des ihm zustehenden Anspruches auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände heraus verlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.

8. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies setzt folgendes voraus:

8.1   Die Ware muss sofort beim Eintreffen auf Transportschäden überprüft werden und etwaige Transportschäden sofort direkt gegenüber dem Anlieferer angezeigt und schriftlich dokumentiert werden. Des Weiteren müssen die Transportschäden spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Warenerhalt schriftlich geltend gemacht und auf erlangen des Auftragnehmers innerhalb einer weiteren Frist von fünf Kalendertagen nach Warenerhalt schriftlich geltende gemacht und auf erlangen des Auftragnehmers innerhalb einer weiteren Frist von fünf Kalendertagen nach Warenerhalt an diesen zurückgesandt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8.2   Die Rüge offensichtlicher Mängel muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich geltend gemacht wird. Andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

8.3   Geringfügige Abweichungen von Qualität, Menge, Farbe und Ausführungen stellen keine Mängel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 3 % können nicht beanstandet werden und gelten daher als genehmigt.

8.4   Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretener Mangel der Ware vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

8.5   Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde. Das Rücktrittsrecht ist bei geringfügiger Vertragsabweichung (geringfügigen Mängeln) gänzlich ausgeschlossen.

8.6   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr (12 Monate) ab Ablieferung der Ware.

8.7   Garantien im Rechtsinne erhält der Auftraggeber nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8.8   Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße Lagerung und unpfleglicher Umgang sowie insbesondere unsachgemäße Nachbesserung durch den Auftraggeber oder Dritte, führen soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat – zum Wegfall der Gewährleistungsansprüche.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1   Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer bzw. einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, der Auftragnehmer eine Beschaffenheit der Lreistung garantiert hat, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet. Der Haftungsausschluss gilt ebenfallt nicht, soweit der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. In dem Fall des Satzes 3 beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, der für den Auftragnehmer aufgrund der beim Vertragsschluss bekannten und erkennbaren Umständen als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar war.

9.2   Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren gemäß der Regelung § 8.6 der Ware, sonstige Ansprüche nach § 14. Die oben aufgeführten Einschränkungen gelten entsprechend; in diesen Fällen bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Vergütung

10.1   Es gilt die vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer– oder Zahlungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss enthalten, die Preise anzupassen, wenn

a)   Die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsschluss

b)   Und / oder die Lohn- oder Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % steigen oder fallen

c)   Oder die Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.

10.2   Die Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.

10.3   Im Fall grenzüberschreitender Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern (z. B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z. B. Zölle) vom Auftraggeber zu zahlen sein.

11. Annullierungskosten

Tritt der Auftraggeber unberechtigt oder der Auftragnehmer wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes (insbesondere wegen Zahlungsverzuges) von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

12. Urheberrechte / Wettbewerbsrechte / Markenrechte

12.1   Alle Unterlagen, insbesondere Fotos, Zeichnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur zum eigenen Gebrauch des Produktes verwendet werden.

12.2   Der Auftragnehmer behält sich die Eigentums- Urheberrechte an diesen Unterlagen ausdrücklich vor; sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.

12.3   Durch Nutzung oder Weitergabe zum Zwecke der unzulässigen wirtschaftlichen Verwertung erlangt der Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber.

13. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden – außer nach § 9.2 – verjähren in 12 Monaten. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregeln.

 14. Sonstige Bestimmungen

14.1   Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Einer ausdrücklichen Zurückweisung bedarf es nicht.

14.2   Steht der Auftraggeber in ständigen Geschäftsbeziehungen mit der Firma, dann gelten diese Bedingungen für jeden einzelnen Auftrag auch dann, wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich vereinbart waren. Dieses gilt auch für mündlich erteilte Aufträge.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1   Für die gesamten Rechtsziehungen mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2   Die Bestimmungen des CISG (=Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. UN- Kaufrecht) finden keine Anwendung.

15.3   Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so werden damit nicht die gesamten Bedingungen unwirksam. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung.

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